Bilanzierung und Jahresabschluss

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für bilanzielle und steuernahe Fragestellungen zur Verfügung.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Befugnisse gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG
  • Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
  • Erstellung von Überschussrechnungen bei Vermietung und Verpachtung
  • Führung und Verwaltung des Anlagenverzeichnisses
  • Arbeitnehmerveranlagungen (Steuerausgleich)
  • Analyse und Besprechung des Jahresabschlusses
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratung

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie bei betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Optimierung Ihres Rechnungswesens.

Zusammenarbeit mit einem Steuerberater

Gerne arbeiten wir mit Ihrem bestehenden Steuerberater oder unserem Kooperationspartner zusammen.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.