Bilanzierung
Bilanzierung (Einschränkung nach § 2 Abs.1Z2 BiBuG) Beratung Kooperation mit einem Steuerberater
Laufende Buchhaltung inkl. Berechnung und Meldung der UVA; Digital oder in Papierform; Monatsreport
Monatliche Abrechnung der Lohnverrechnung inkl. aller gesetzlichen Meldungen
Erstellung von Einnahman-/Ausgabenrechnung und Jahresabschlüssen
Bilanzierung (Einschränkung nach § 2 Abs.1Z2 BiBuG) Beratung Kooperation mit einem Steuerberater
Eine Übernahme der Lohnverrechnung ist jederzeit möglich!
Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Belegvorbereitung oder übernehme diese für Sie. Notfall-Buchhaltung! Gerne helfe ich auch weiter, wenn Sie Schwierigkeiten haben Ihre Daten fristgerecht fertigzustellen oder einzureichen. Eine Übernahme der Buchhaltung ist jederzeit möglich!