Gerichtsgebührenerhöhung ab Augsust 2026
Mit 1. August 2026 wurden die festen Gerichtsgebühren in Österreich aufgrund der gesetzlichen Valorisierungsregelung um 5,71% erhöht. Die Änderungen betreffen nicht nur Gerichtsverfahren, sondern auch zahlreiche unternehmerische Vorgänge im Firmenbuch, darunter etwa die jährliche Einreichung des Jahresabschlusses.

