KI im Rechtsmittelverfahren – keine Akzeptanz

Der Oberste Gerichtshof (OGH) und das Bundesfinanzgericht (BFG) hatten sich mit KI generierten Rechtsmitteln auseinanderzusetzen, die zahlreiche fachliche Fehler enthielten. Unter anderem wurden nicht existente Geschäftszahlen zitiert und Gerichtsentscheidungen falsch wiedergegeben oder interpretiert.

Aufgrund dieser Mängel setzten sich die Gerichte nicht näher mit den vorgebrachten Argumenten auseinander. Das BFG hielt fest, dass durch künstliche Intelligenz erstellte Vorbringen keine geeigneten Begründungen in einem Rechtsmittelverfahren seien.

Es zeigt sich somit, dass KI keine fundierte fachliche Beratung ersetzen kann.