Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll gleiche Bezahlung für Frauen und Männer stärken. Sie sieht unter anderem Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen, Auskunftsrechte für Arbeitnehmer und Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor.
Unternehmen sollten daher bereits jetzt ihre Gehaltsstrukturen prüfen, Entgeltunterschiede analysieren und nachvollziehbare Kriterien für die Gehaltsfestsetzung dokumentieren. Die ersten Berichtspflichten sind gestaffelt ab 2027 vorgesehen.
