Aktiv-Pension ab 2027: Arbeiten im Pensionsalter soll attraktiver werden

Ab 1. Jänner 2027 soll die geplante Aktiv-Pension das Weiterarbeiten nach Erreichen des Regelpensionsalters attraktiver machen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • bis zu 1.250 € monatlicher Aktivitätsfreibetrag bzw. 15.000 € jährlich
  • Entfall der eigenen Pensionsversicherungsbeiträge für begünstigte Erwerbstätige
  • zusätzliche Vorteile für Personen, die den Pensionsantritt aufschieben
  • die Regelung soll für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten

Für bereits pensionierte Personen gelten bestimmte Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungszeiten. Passive Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalerträge sind nicht begünstigt.

Hinweis: Das Gesetzespaket ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Die Regelungen können sich bis zur Beschlussfassung noch ändern.