Ab 1. Jänner 2027 soll die geplante Aktiv-Pension das Weiterarbeiten nach Erreichen des Regelpensionsalters attraktiver machen.
Die wichtigsten Änderungen:
- bis zu 1.250 € monatlicher Aktivitätsfreibetrag bzw. 15.000 € jährlich
- Entfall der eigenen Pensionsversicherungsbeiträge für begünstigte Erwerbstätige
- zusätzliche Vorteile für Personen, die den Pensionsantritt aufschieben
- die Regelung soll für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten
Für bereits pensionierte Personen gelten bestimmte Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungszeiten. Passive Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalerträge sind nicht begünstigt.
Hinweis: Das Gesetzespaket ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Die Regelungen können sich bis zur Beschlussfassung noch ändern.
