Ab 2028 bleibt der Körperschaftsteuersatz grundsätzlich bei 23 %. Für Einkommensteile über 1 Mio. Euro erhöht sich der Steuersatz jedoch auf 24 %.
Bei steuerlichen Unternehmensgruppen ist für die 1-Mio.-Euro-Grenze das gesamte Gruppeneinkommen maßgeblich.
