Deutschland führt die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich schrittweise ein. Seit 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, die verpflichtende Ausstellung folgt ab 2027 bzw. 2028.
Eine E-Rechnung ist künftig nicht mehr nur eine PDF-Datei, sondern ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
Die Regelung betrifft grundsätzlich in Deutschland ansässige Unternehmer im B2B-Bereich. Für österreichische Unternehmen ohne deutsche Betriebsstätte besteht bei rein grenzüberschreitenden Leistungen grundsätzlich keine deutsche E-Rechnungspflicht. Bei einer deutschen Betriebsstätte oder besonderen Sachverhalten können die neuen Vorgaben jedoch relevant werden.
In Österreich ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) aktuell nur im Geschäftsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung (Bund) verpflichtend. Eine allgemeine, gesetzliche E-Rechnungspflicht für alle privaten Unternehmen (B2B) gibt es in Österreich im Gegensatz zu Deutschland derzeit noch nicht.
