Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sind auch Änderungen im Bereich der Einkommensteuer vorgesehen. Nach der Regierungsvorlage sollen das Telearbeitspauschale sowie das große und kleine Arbeitsplatzpauschale ab 2027 entfallen.
Unverändert bestehen bleiben sollen hingegen die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers (bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen) sowie die Möglichkeit, ergonomisches Mobiliar für einen Arbeitsplatz außerhalb des Arbeitszimmers bis zu 300 € pro Kalenderjahr steuerlich geltend zu machen.
