Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) plant eine Anpassung der Sachbezugswerteverordnung. Nach dem Begutachtungsentwurf vom 10. Juni 2026 soll die bisherige Sachbezugsbefreiung für die private Nutzung von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen ab 2027 schrittweise geändert werden.
