Die bisherige Sachbezugsbefreiung für die Privatnutzung von rein elektrisch betriebenen Firmenfahrzeugen endet voraussichtlich mit 2026. Ab 2027 wird auch für Elektroautos ein Sachbezug angesetzt.
Für die Privatnutzung gelten künftig folgende Werte:
- 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro monatlich
- ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro monatlich
Maßgeblich sind die Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und NoVA. Die neuen Werte sollen für sämtliche ab 2027 zur Privatnutzung überlassenen Elektrofahrzeuge gelten – also auch für bereits im Unternehmen vorhandene Fahrzeuge.
Damit bleibt der Sachbezug für Elektrofahrzeuge weiterhin deutlich niedriger als bei herkömmlichen Firmenfahrzeugen. Die bisherige vollständige Befreiung entfällt jedoch.
